Unterhaltsrechtsrechner

Hier gehts ums Geld.

Nach der Honeymoonzeit und wenn Trennung angesagt ist, geht es darum, "Wer zahlt", "wem", "wieviel" und "wofür".

Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt oder Trennungsunterhalt werden nach Tabellen/Vorgaben berechnet.
Die sogenannte Düsseldorfer Tabelle wird im Bundesgebiet mit einigen Ausnahme auch bei Gericht angewandt. Allerdings sind die Werte Richtwerte und müssen nicht übernommen werden. Die Düsseldorfer Tabelle wird jährlich aktualisiert und somit den geänderen Einkommensstrukturen angepasst. http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/index.php

Die Berechnung nach der Tabelle ist nicht ganz trivial, da als Grundlage das "bereinigte" Nettoeinkommen gilt, in welches mehrerer Faktoren einfließen.

Wir haben für Sie einen Unterhaltsrechner entwickelt, der als Orientierung dienen kann, die Höhe des Unterhalts, den Sie für ihr Kind oder Kinder zahlen müssen, wenn dieses nicht bei Ihnen wohnt, abzuschättzen

Für eine genauere Berechnung des bereinigten Grundeinkommens, bieten wir Ihnen eine Erstberatung (1 Std.) zum Nulltarif an, bei denen ich Ihnen weitere Fragen beantworte.

Berechnung des Unterhalts

  • "bereinigtes" Einkommen ermitteln (dazu gerechnet werden z.B. Urlaubs-, Weihnachtsgeld, Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung, Kapital abzüglich Fahrtkosten und berufsbezogene Ausgaben
  • dann Einkommsensstufe zum "bereinigten Einkommen" heraussuchen
  • danach Alter des Kindes in der "Altersstufe" heraussuchen
  • dann Berechnung des Betrags, der gezahlt werden müsste
  • evenutell Selbstbehalt davon abziehen